1. Wir verstehen uns als Standesvertretung der Osteopathen (Näheres über die politisch und rechtlichen Hintergründe finden Sie Hier).
2. Wir sind bewusst nicht gemeinnützig sondern vertreten im Gegensatz zu vielen anderen Verbänden dieses Ziel.
3. Wir sind im Bundestag als Standesvertretung registriert und stehen im ständigen Kontakt mit den MdB`s.

Unsere Ziele:

  1. Unsere Mitglieder wollen die Anerkennung der Osteopathie als Eigenständigkeit im Primärkontakt.Sie finden in uns einen Verband, der seine Mitglieder politisch in diesen Zielen vertritt.
  2. Wir wollen unsere Mitglieder kaufmännisch und juristisch unterstützen und nicht mit weiteren Fachfortbildungen uns finanzieren!

Unsere Mitglieder wollen:

  1. Ihre Praxis juristisch korrekt führen.
  2. Ihre Praxis kaufmännisch erfolgreich führen.
  3. Ihre Praxistätigkeit für eine gute Rente vorbereiten.

Unsere Mitglieder:

– treffen sich zum Austausch auf dem QM-Zirkel (auch Jahreshauptversammlung) oder auf den (für Wiederholer) kostenlosen Abrechnungsseminaren,
– finden sämtliche Informationen zu rechtlichen und kaufmännischen Bedingungen auf unserer Internetseite und in unserer Verbandszeitschrift,
– erhalten per Mail Hilfe zu allen berufsrechtlichen Themen,
– diskutieren und helfen mit,
– wollen rechtlich sauber organisiert sein,
– wollen mit Ihrer Arbeit Ihre Familie ernähren,
– wollen eine sichere Rente durch Ihre Praxistätigkeit haben.

 

Der Verband                 
Der Bund Deutscher Osteopathen e.V. (primär gegründet um Osteopathen zu einer rechtlichen Anerkennung zu verhelfen – mittlerweile ist der BDO die einzige Gemeinschaftsvertretung für ALLE Naturheilkundler) versteht sich als Verband für alle naturheilkundlichen Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker sowie sektoralen Heilpraktiker & Osteopathen.

Eigenständigkeit der Osteopathie
Ziele der Osteopathie-Verbände

Naturheilkundliche Ärzte und Heilpraktiker haben in Deutschland den gleichen Ursprung. Nur der Primärberuf unterscheidet sie. Diese Standesunterschiede spielen inhaltlich und für uns im BDO keine Rolle. Zur Stärkung der Naturheilkunde muss es nicht nur eine Facharztausbildung geben sondern auch eine Fachheilpraktikerausbildung geben. Wir sind der Meinung, dass die Fachausbildungen in TCM, Homöopathie, Osteopathie, usw. eine qualitätszertifizierte Ausbildung nach DIN sein sollte, die eine Prüfungszugangsvoraussetzung darstellt. Ein eigener „Beruf“ muss auch eine eigene Abrechnungsmöglichkeit und Qualitätssicherung haben.

Wir führen an den Fachschulen & Praxen das QM pro Gesundheit nach DIN ISO 9001 ein.

  • Wir fordern eine freiwillige Zulassungsvoraussetzung zur Heilpraktikerausbildung dieser Schulen.
  • Wir stehen für die Möglichkeit eine sektorale Heilpraktikerzulassung als Fachheilpraktiker zu machen (Physiotherapeuten, Psychotherpaeuten, Ergotherapeuten, Podologen, Osteopathen, Chiropraktiker, Homöopathen, TCM`ler, uvm.)
  • Wir fordern eine naturheilkundliche Facharztausbildung

Wir sind der Meinung, dass die Qualität nicht nur durch die Ausbildung und schon gar nicht durch ein Markenzeichen sichergestellt werden kann. Daher schulen wir für eine Qualitätszertifizierung nach DIN ISO EN 9001. Hier wird sichergestellt, dass korrekt und fair abgerechnet wird, das Hygienestandards eingehalten werden und sämtlich Abläufe reibungslos und zum Wohle des Patienten durchgeführt werden. Das QM pro Gesundheit inkludiert die Arbeitgeberpflichten im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) DGUV Vorschrift 2 Schulung zur alternativen Betreuung. Zudem bieten wir Ihnen im QM pro Gesundheit inkludiert einen Datenschutzbeauftragten. Sofern Sie mehr als 9 Mitarbeitern haben, sind Sie hierzu gesetzlich verpflichtet.

In Streitfällen wollen wir Ihnen mit einem Gutachten und juristischen Hilfen zur Seite stehen.

Mitgliedsvoraussetzung: Arzt, Heilpraktiker, sektoraler Heilpraktiker oder Osteopathen nach BAO-Kriterien inkl. Prüfung Analog der Zusatzausbildung für PT zur Schließung der normativen Ausbildungslücke gemäß Urteil des BVG v. 26.08.2009 – AZ: 3 C 19.08 

Vollmitglied: Erfüllung der o.g. Kriterien inkl. Zertifikat des QM pro Gesundheit. Der Jahresbeitrag (Beitragsordnung) des BDO reduziert sich mit dem erfolgreichen QM automatisch um 50 %!

Kündigungen: Da es sich um Jahresmitgliedbeiträge handelt, sind Kündigungen zum 31.12. eines jeden Jahres möglich und schriftlich per Post via Einschreiben möglich mit einer 1/4-Jahresfrist (30.09.).

 

Für unsere Mitglieder:

Als BDO stehen wir für die höchsten Qualitätskriterien in Deutschland im Bereich der Heilpraktiker und sektoralen Heilpraktiker.
Der BDO ist zudem als Standesvertretung im Deutschen Bundestag registriert.

Gemeinschaft:
Unsere Lehrpraxen helfen vor Ort bei der Zertifizierung und bieten Hospitanzen an.
Die aktive Mitarbeit macht den BDO stark. Bewerben Sie sich für Vorstands- oder Beiratsposten.

Alle Mitglieder erhalten folgenden Service:

Spezieller Service für Existenzgründer:

  • Im ersten Mitgliedsjahr zahlen Sie den Schülerbeitrag von: 149,68 €
  • Sie erhalten einen Existenzgründerservice vor Ort unseres Partners Medotrain: Hilfe bei Planung, Vorbereitung, Durchführung bei ALLEN Gründungsbelangen! (Der ESF fördert diese Leistung mit ca. 50 %! Mehr erfahren Sie HIER!) Sie zahlen nur ca. 1.250,- € für eine Rund-um-Beratung vor Ort.

Als Vollmitglieder mit QM-Listenplatz zahlen Sie den1/2 Jahres-Beitrag, wenn Sie das QM pro Gesundheit erfolgreich umsetzen: 198,34 € statt 396,68 €.

 

Einfach Mitglied werden:
1. Prüfen, ob die Aufnahmekriterien erfüllt werden. (s.u.)
2. BDO-Aufnameantrag ausfüllen und postalisch an den BDO senden. (s.u.)